Data-Act-Information zum Zähler-Portal
Fassung: 1.4
Stand: 2026-10-22
Wechselverfahren und Online-Register
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu eigener IKT-Infrastruktur oder eine Löschung kann per E-Mail an support@zaehler-portal.net verlangt werden. Die Übertragung erfolgt über einen mit dem Kunden abgestimmten sicheren Weg. Tabellen werden als CSV, Strukturen und Metadaten als JSON und Dateien im Ursprungsformat bereitgestellt.
Zum Vollzug eines eingeleiteten Wechsels kann der Kunde oder ein von ihm autorisierter Zielanbieter die exportierbaren Daten über die dokumentierte Schnittstelle abrufen. Beschreibung und OpenAPI-Datei sind unter /data-act verfügbar.
| Datenstruktur | Inhalt | Format |
|---|---|---|
| Benutzer und Berechtigungen | Benutzerbezug, Rollen und Rechte | JSON und CSV |
| Netze, Objekte und Anlagen | Stammdaten und Zuordnungen | JSON und CSV |
| Zähler und Messwerte | Zählerbezug, Zeitreihen, Einheiten und Zeitangaben | CSV |
| Qualitätsdaten | Fehler- und Qualitätskennzeichen | CSV und JSON |
| Berichte und Einstellungen | Berichtsdefinitionen und kundenspezifische Konfiguration | JSON |
| Dateien | kundenspezifische Dateien | Ursprungsformat |
| Metadaten | Schema, Beziehungen, Kodierung und Zeitzonen | JSON |
Text wird in UTF-8, Zeitangaben werden nach ISO 8601 und CSV-Dateien mit Kopfzeile ausgegeben. Beziehungen werden über Kennungen und Metadaten beschrieben.
Bekannte Beschränkungen sind die im Vertrag abschließend bezeichneten Ausnahmen sowie die fehlende Gewähr für die Übernahme oder funktionale Gleichwertigkeit im Zielsystem. Für den Dienst gelten derzeit keine einschlägigen gemeinsamen Spezifikationen, harmonisierten Normen oder offenen Interoperabilitätsspezifikationen.
IKT-Rechtsordnung und Schutzmaßnahmen
Die Produktionsinfrastruktur befindet sich in Deutschland und unterliegt deutscher Rechtsordnung. Die Sicherungsinfrastruktur befindet sich in den Niederlanden und unterliegt niederländischer sowie aufgrund ihres Betreibers auch US-amerikanischer Rechtsordnung.
Zum Schutz in der Union gespeicherter nicht personenbezogener Daten werden Zugriffe beschränkt und protokolliert, Sicherungen vor der Übertragung verschlüsselt, Schlüssel getrennt gehalten und vertragliche Schutzpflichten vereinbart. Anfragen internationaler staatlicher Stellen werden auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht geprüft; unionsrechtswidriger Zugang oder Transfer wird mit den verfügbaren rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen verhindert oder auf das rechtlich erforderliche Maß beschränkt.